Hier einige Regeln um den im Flachwasser ungefährlichen Sport sicher zu betreiben und ein friedliches Miteinander auf dem See zu geniessen.
1. Schwimmkenntnisse sind Voraussetzung beim Stand Up Paddling. Ansonsten muss eine entsprechende Schwimmhilfe getragen werden.
2. Das Paddelboot muss gut sichtbar den Namen und Adresse des Halters tragen. BSV Art. 16/3
3. Stand Up Paddel sind vom Gesetz her
den Ruderbooten gleichgestellt und müssen Kursschiffen (grüner Ball), Güterschiffen und Berufsfischern (gelber Ball) ausweichen. BSV Art.
44/1e
4. Gegenüber Motor- und Segelbooten haben Stand Up Paddler eigentlich Vorfahrt. Allgemein gilt jedoch lieber Abstand halten als die Vorfahrt erzwingen. BSV Art. 44e
5. Die Alkohollimite gilt auch Stand Up Paddler, sprich ab 0,50 ‰ kann eine Anzeige erfolgen. BSV Art.
40c/6b
6. Wer in Schweizer Seen über 300 m von der Uferlinie entfernt oder in Flüssen paddelt, muss eine Schwimmhilfe mitführen. (z.B. Rettungsweste ohne Kragen) BSV Art.
134a/2
7. Naturschutzzonen dürfen nicht befahren werden (gelbe Bojen und Schilder beachten).
8. Wie bei allen Wassersportarten in der Natur, sollte beim Stand Up Paddling auf mögliche Gefahren geachtet werden (Sturm/Gewitter, Sonne, Kälte) und die Tour lieber zu früh als zu
spät abgebrochen werden. (Gelbe Drehlichter am Ufer = Sturmwarnzeichen!) Wird man von einem Gewitter
überrascht, soll man liegend schnellstmöglich ans nächstliegende Ufer paddeln.
9. Verhalten bei aufkommendem starkem Wind: